Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung

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Aktive Rechnungsabgrenzung

Der Jahresabschluss hat die Aufgabe, einen periodengerechten Jahreserfolg zu ermitteln. Dazu müssen die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung).

Der § 250 HGB legt fest:

(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Der § 252 HGB legt fest:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

Der § 5 Abs. 5 EStG legt fest:

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen
1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Übersicht Jahresabgrenzung (zeitliche Abgrenzung)

Die Aktive Rechnungsabgrenzung ist hervorgehoben.

Charakteristik der Abgrenzung Konto Altes Geschäftsjahr Neues Geschäftsjahr Erläuterung
Echte Abgrenzungen (§ 250 HGB)
Transitorische Posten (hinüberreichend)
Der erfolgswirksame Betrag wird mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Die Zahlung erfolgt im alten Jahr.
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) Ausgabe Aufwand Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Im Voraus bezahlter Aufwand.
Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) Einnahme Ertrag Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
Im Voraus erhaltener Ertrag.
Abgrenzungen im weiteren Sinne
Antizipative Posten (vorwegnehmend)
Der erfolgswirksame Vorgang wird vor dem Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.
Die Zahlung erfolgt im neuen Jahr.
Sonstige Forderungen Ertrag Einnahme Erträge die ins Abschlussjahr gehören, als Einnahmen aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu erhaltender Ertrag.
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand Ausgabe Aufwendungen die ins Abschlussjahr gehören, als Ausgaben aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu zahlender Aufwand.

Beispiele für die Aktive Rechnungsabgrenzung

Aktive Rechnungsabgrenzung buchen

Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzung im Zahlungszeitpunkt Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzung am Jahresende
Aufwandskonto (Betrag altes Jahr)
und Aktive Rechnungsabgrenzung (Betrag neues Jahr)
an Bank (Gesamtbetrag)
Im Zahlungszeitpunkt wurde Aufwand gebucht. Der Teil, der das neue Jahr betrifft, wird abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung an Aufwandskonto

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ist die Aktive Rechnungsabgrenzung wieder aufzulösen.
Buchungssatz: Aufwandskonto an Aktive Rechnungsabgrenzung

Beispiel:
Wir haben einen Mietvertrag für unser Büro. Es sind 1.000 € pro Monat zu zahlen.
Die Büromiete ist für zwei Monate im Voraus zu überweisen.
Buchung am 01.12. für Dezember und Januar

Aktive Rechnungsabgrenzung Büromiete

Variante 1:
Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzung im Zahlungszeitpunkt
Buchungssatz
Miete 1.000 € (Betrag für Dezember)
und Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 € (Betrag für Januar)
an Bank 2.000 € (Gesamtbetrag)

Variante 2:
Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzung am Jahresende
Buchungssatz im Zahlungszeitpunkt
Miete 2.000 € an Bank 2.000 € (Gesamtbetrag)
Buchungssatz am Jahresende
Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 € an Miete 1.000 €

Beide Varianten führen zum gleichen Ergebnis:
Mietaufwand im alten Jahr 1.000 €
Abbuchung vom Bankkonto 2.000 €
Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 €

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ist die Aktive Rechnungsabgrenzung wieder aufzulösen.
Buchungssatz: Miete 1.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 €
Der im alten Jahr im Voraus bezahlte Aufwand, wurde mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Mietaufwand im neuen Jahr 1.000 €
Das Konto Aktive Rechnungsabgrenzung ist ausgeglichen.

Die Aktive Rechnungsabgrenzung ist ihrem Wesen nach eine Leistungsforderung. So begründet die Mietvorauszahlung aus dem obigen Beispiel einen Anspruch auf Nutzung der gemieteten Räume im neuen Geschäftsjahr.


Einen praktischen Einstieg zum Thema Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung liefern folgende Bücher:

       

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