Mengenkorrekturen

Grundsätzliches

Da die Bilanz die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens darstellen soll, müssen die Buchbestände an der Wirklichkeit korrigiert werden. Dazu muss eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen) und der Schulden des Unternehmens erfolgen. Die dazu notwendige Tätigkeit nennt man Inventur.

Nach der Art der Durchführung der Inventur unterscheidet man die

  • körperliche Inventur und
  • die Buchinventur.

Nach dem Aufnahmezeitpunkt unterscheidet man

  • Stichtagsinventur
  • Zeitnahe Stichtagsinventur
  • Verlegte Inventur
  • Permanente Inventur

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Inventur.

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bietet der Umfang der Inventur. Der § 241 Abs. 1 HGB sagt dazu:

Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden. Das Verfahren muß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muß dem Aussagewert eines auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.

Damit unterscheidet man

  • Vollinventur
  • Stichprobeninventur

Der § 241 Abs. 2 HGB legt fest:

Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluß eines Geschäftsjahrs bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, daß der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann.

Inventurdifferenzen

Eine Inventurdifferenz ist die Differenz zwischen dem Sollbestand (Wert des buchmäßig errechneten Bestandes) und dem Istbestand (am Inventurtag tatsächlich festgestellter Bestand). In erster Linie dient die Inventur der Mengenkorrektur. Die bei der Inventur ermittelten Werte sind zwingend richtig. Bei einer Differenz zu den Buchwerten gelten stets die Ergebnisse der Inventur. Damit sind Inventurdifferenzen zu buchen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens werden Inventurdifferenzen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Lasten der Position 5 der Gewinn- und Verlustrechnung (Materialaufwand) gebucht.
Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden Inventurdifferenzen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Lasten der Position 2 der Gewinn- und Verlustrechnung (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen) gebucht.

Anlagevermögen
Es wird unter Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens gebucht.

Gegenstände des Umlaufvermögens die nicht zum Vorratsvermögen gehören
Es wird unter Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens außer Vorräte gebucht.

Waren
Buchung bei Minderbestand: Wareneingang an Waren
Buchung bei Mehrbestand: Waren an Wareneingang

Nach der Buchung der Inventurdifferenzen (Mengenkorrektur) müssen Bewertungsbuchungen (Wertkorrektur) folgen.


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