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Die handelsrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Handelsgesetzbuch enthalten. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich noch internationale Rechnungslegungsstandards beachten. Für Konzernunternehmen verpflichtend sind die International Financial Reporting Standards (IFRS). Unternehmen die im US-amerikanischen Markt tätig sind, müssen die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) beachten.
Angesichts der Finanzkrise gibt es eine Diskussion über eine Veränderung der Bilanzierungsregeln. Den IFRS und US-GAAP wird eine Mitschuld an den Problemen gegeben.
Wenn international nach dem für Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz stehenden HGB bilanziert würde, gäbe es vielleicht einige Probleme weniger.
| Deutscher Rechnungslegungsstandard (HGB) | Internationale Rechnungslegungsstandards |
|---|---|
| Der Gläubigerschutz ist das oberste Ziel | Ziel ist die realistische Darstellung der Lage und der Perspektiven eines Unternehmens für Investoren (sehr viel Spielraum) |
| Vorsichtsprinzip ermöglicht Bildung stiller Reserven | Shareholder Value-Gedanke (wertorientierte Unternehmensführung) lässt Spekulation zu |
| Unternehmerische Entscheidungen orientierten sich eher an langfristigen Zielen. | Das unternehmerische Handeln ist kurzfristig und damit auch kurzatmig geworden. Die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen und Managern wird außen vor gelassen. |
| Entspricht eher der Vorgehensweise von vernunftbegabten Wesen. Nachhaltigkeit ist oberstes Prinzip. | Die Maximierung des Aktionärsnutzens entspricht am ehesten der Vorgehensweise eines Schweins am Futtertrog. Fressen und Scheißen ohne sich um das Morgen zu kümmern. Viele Banken haben Gelder von Kunden eingesammelt, Produkte ausgeschissen die sie selbst nicht verstehen und als der Gestank unerträglich wurde, den Staat zu Hilfe gerufen um die toxischen Exkremente in ein Bad Bank genanntes Endlager zu kippen. |
| Eine Finanzkrise dieses Ausmaßes wäre womöglich verhindert worden! | Haben die Krise zwar nicht verursacht, aber verstärkt! |
| Bedeutet Solidität!!! | Bedeutet??? |
Da sich Deutschland (leider) der Globalisierung nicht entziehen kann, wird das Ideal des ehrenwerten Kaufmanns wohl bald verschwinden. Die Rechnungslegungsvorschriften werden auf europäischer und internationaler Ebene immer mehr vereinheitlicht, um der Globalisierung Rechnung zu tragen. Wichtige Schritte auf diesem Weg waren:
Die Anforderungen an den Jahresabschluss sind nach dem HGB von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.
| Dokumente | |||
|---|---|---|---|
| Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang | Lagebericht |
| Zeitpunktrechnung | Zeitraumrechnung | Erläuterung bestimmter Positionen der Bilanz und der GuV-Rechnung | Darstellung Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Kapitalgesellschaft. |
| Nach §242 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss. | Nach §264 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss (§242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen. | ||
Die Einteilung der Kapitalgesellschaften nach den Größenklassen wird nach §267 HGB vorgenommen. Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gelten für alle Gesellschaften, bei der keine natürliche Person ein persönlich haftender Gesellschafter ist (§264a HGB).
Kriterien:
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei obigen Merkmale nicht überschreiten.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei obigen Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten.
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale überschreiten. Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große, wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.
Die Größenteinteilung der Kapitalgesellschaften ist wichtig für die Offenlegungs- und Prüfungspflichten.
Folgende Arbeiten sind beim Jahresabschluss durchzuführen:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§316 HGB). Der §264a HGB ist ebenfalls zu beachten (Gesellschaften, bei der keine natürliche Person ein persönlich haftender Gesellschafter ist). Die Prüfungspflicht besteht auch bei Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen (große Personenhandelsgesellschaften und große Einzelkaufleute nach §1 PublG). Nach §317 HGB ist in die Prüfung des Jahresabschlusses auch die Buchführung einzubeziehen.
Nach §325 HGB haben alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss offen zu legen. Offenlegungspflichtig sind auch alle eingetragenen Genossenschaften sowie Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (§264a HGB).
Für große Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann die Rechnungslegung wegen §1 PublG (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen) verpflichtend sein.
(1) Ein Unternehmen hat nach diesem Abschnitt Rechnung zu legen, wenn für den Tag des Ablaufs eines Geschäftsjahrs (Abschlußstichtag) und für die zwei darauf folgenden Abschlußstichtage jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen:
1. Die Bilanzsumme einer auf den Abschlußstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Millionen Euro.
2. Die Umsatzerlöse des Unternehmens in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag übersteigen 130 Millionen Euro.
3. Das Unternehmen hat in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag durchschnittlich mehr als fünftausend Arbeitnehmer beschäftigt.
Am 01.01.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Das Gesetz ändert als Artikel-Gesetz mehrere andere Gesetze. Schwerpunkte des EHUG:
Mit dem EHUG hat sich der Umfang der Aufstellungs- und Offenlegungspflichten und der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen nicht verändert. Geändert hat sich aber das Verfahren.
Plattform des Unternehmensregisters
Elektronischer Bundesanzeiger
Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes hat der Gesetzgeber durch § 5b EStG die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 bestimmt.
§ 5b EStG
(1) Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. § 150 Absatz 7 der Abgabenordnung gilt entsprechend. Im Fall der Eröffnung des Betriebs sind die Sätze 1 bis 4 für den Inhalt der Eröffnungsbilanz entsprechend anzuwenden.
(2) Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend.
Fußnote
(+++ § 5b: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 15a +++)
§ 52 Abs. 15a EStG
§ 5b in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen.
Die von den Verbänden vorgetragenen organisatorischen und technischen Bedenken, die gegen eine Einführung der E-Bilanz ab 2011
sprachen, nahm die Finanzverwaltung zum Anlass, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt auf das Jahr 2012 zu verschieben.
Zur Vermeidung unbilliger Härten wird es für eine Übergangszeit nicht beanstandet, wenn die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Für diese Übergangszeit sind
die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung in Papierform abzugeben.
BMF-Schreiben vom 28. September 2011 zur E-Bilanz
Weitere Informationen:
XBRL Deutschland e.V. (XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language - frei verfügbare
elektronische Sprache für das Financial Reporting, also den Austausch von Informationen von und über Unternehmen, insbesondere von Jahresabschlüssen)
Antworten zu häufig gestellten Fragen auf www.eSteuer.de
Für die Jahresabschlussanalyse wird die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aufbereitet. Danach werden Kennzahlen ermittelt und beurteilt. Zur Aufdeckung der Finanzierungs- und Investitionsvorgänge wird eine Bewegungsbilanz aufgestellt.
Einen praktischen Einstieg zum Thema Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung liefern folgende Bücher:
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