Disagio, Damnum oder Abgeld - Aktive Rechnungsabgrenzung

Ein Disagio (auch Abgeld oder Damnum genannt) liegt vor, wenn der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag. Es stellt damit einen Auszahlungsverlust dar. Dem Inhalt nach ist das Disagio eine einmalige Zinszahlung für die Kapitalüberlassung, die auf die gesamte Laufzeit des Darlehens verteilt wird.

Der § 250 Abs. 3 HGB legt fest:

Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.

Damit besteht handelsrechtlich für bilanzierende Unternehmen beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht.

Beispiel:
Wird ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren zum Kurs von 98% ausgezahlt, dann erhält der Darlehensnehmer nur 98.000 Euro, getilgt werden müssen jedoch 100.000 Euro.

1. Möglichkeit:
Buchung des Disagios als Zinsaufwand bei Aufnahme des Darlehens

Soll Haben
Bank 98.000 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000 €
Zinsaufwand 2.000 €  

2. Möglichkeit:
Einstellung des Disagios in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und planmäßige Verteilung.

Soll Haben
Bank 98.000 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000 €
Aktive Rechnungsabgrenzung (Damnum/Disagio) 2.000 €  

Jährliche Auflösung (Abschreibung) des Rechnungsabgrenzungspostens um ein Zehntel:

Soll Haben
Zinsaufwand 200 € Aktive Rechnungsabgrenzung (Damnum/Disagio) 200 €

In der Steuerbilanz besteht eine Aktivierungspflicht. Die Einkommensteuer-Hinweise enthalten unter Damnum folgendes:

Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; der Unterschiedsbetrag (Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren) ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.

Das Gegenteil des Disagios ist das Agio. Agio bedeutet Aufgeld.
Beispiel:

Für ein Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren müssen 103.000 Euro zurückgezahlt werden (Agio von 3%). Der Darlehensnehmer erhält nur 100.000 Euro, getilgt werden müssen jedoch 103.000 Euro.

Bilanziell ist mit Disagio die Gesamtdifferenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag gemeint. Damit ist ein Agio (Aufgeld) mit erfasst.
Ein Agio wird bilanziell als Disagio behandelt.


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