Sonstige Forderungen

Der Jahresabschluss hat die Aufgabe, einen periodengerechten Jahreserfolg zu ermitteln. Dazu müssen die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung).

Der § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB legt fest:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

Übersicht Jahresabgrenzung (zeitliche Abgrenzung)

Die Position Sonstige Forderungen ist hervorgehoben.

Charak­teristik der Abgrenzung Konto Altes Geschäfts­jahr Neues Geschäfts­jahr Erläute­rung
Echte Ab­grenzungen (§ 250 HGB)
Transitorische Posten (hinüber­reichend)
Der erfolgs­wirksame Betrag wird mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Die Zahlung erfolgt im alten Jahr.
Aktive Rechnungs­abgrenzung (ARA) Ausgabe Aufwand Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Im Voraus bezahlter Aufwand.
Passive Rechnungs­abgrenzung (PRA) Einnahme Ertrag Einnahmen vor dem Abschluss­stichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
Im Voraus erhaltener Ertrag.
Ab­grenzungen im weiteren Sinne
Antizipative Posten (vorweg­nehmend)
Der erfolgs­wirksame Vorgang wird vor dem Zahlungs­zeitpunkt berück­sichtigt.
Die Zahlung erfolgt im neuen Jahr.
Sonstige Forderungen Ertrag Einnahme Erträge die ins Abschluss­jahr gehören, als Einnahmen aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu erhaltender Ertrag.
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand Ausgabe Auf­wendungen die ins Abschluss­jahr gehören, als Ausgaben aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu zahlender Aufwand.

Sonstige Forderungen dienen damit der Periodenabgrenzung von Erträgen im aktuellen Jahr und Einnahmen im Folgejahr.

Beispiele für Sonstige Forderungen

  • noch zu erhaltende Miete
  • noch zu erhaltende Zinsen
  • noch zu erhaltende Provisionen

Sonstige Forderungen buchen

Die Periodenabgrenzungen können zum Abschlussstichtag oder beim Anfall der Erträge erfolgen.

Üblich ist die Buchung am Jahresende.
Buchungssatz: Sonstige Forderungen an Ertragskonto

Im Zeitpunkt der Zahlung im neuen Jahr wird erfolgsneutral gebucht.
Buchungssatz: Bank an Sonstige Forderungen

Beispiel:
Wir bekommen die Zinsen für unser Bankguthaben nachträglich gut geschrieben. Für den Monat Dezember sind das 100 €.
Für unser Bankguthaben wurden die Zinsen in Höhe von 100 € am 31.12. noch nicht gutgeschrieben.
Der Zinsertrag gehört aber ins alte Jahr. Damit haben wir eine Forderung gegenüber der Bank.

Buchungssatz am 31.12.:
Sonstige Forderungen 100 € an Zinserträge 100 €

Buchungssatz zum Zahlungszeitpunkt im neuen Jahr:
Bank 100 € an Sonstige Forderungen 100 €

Der erfolgswirksame Vorgang wurde vor dem Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.


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