Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung

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Rückstellungen

Grundsätze

Rückstellungen sind Passivposten, die dem Grunde nach, nicht aber der Höhe und/oder Fälligkeit nach feststehen. Sie werden für künftige Ausgaben gebildet, die wirtschaftlich das abgelaufene Jahr betreffen. Damit stellen Rückstellungen Fremdkapital dar. Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Rücklagen sind getrennt ausgewiesenes Eigenkapital.

Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, für die Zahlungen nachträglich erst im neuen Geschäftsjahr geleistet werden, sind grundsätzlich als Sonstige Verbindlichkeiten zu erfassen (zeitlich abzugrenzen).

Rückstellungen sind Fremdkapital. Rücklagen sind getrennt ausgewiesenes Eigenkapital

Wichtig ist die Verursachung im aktuellen Geschäftsjahr. Es muss also bereits ein Ereignis eingetreten sein, das eine Aufwendung zur Folge haben könnte. Die Aufwendung tritt unter Umständen aber überhaupt nicht ein. Es besteht aber ein Risiko dafür.

Der § 249 HGB enthält folgendes:

(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für
  1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
(2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.

Buchungssätze bei Rückstellungen

Aufwendungen, die in das Abschlussjahr gehören, weil sie in diesem Jahr verursacht wurden, müssen den Erfolg des Abschlussjahres mindern. Das gilt auch, wenn die Aufwendungen in ihrem Umfang noch nicht sicher bestimmt werden können. Die Beträge dieser Aufwendungen sind zu schätzen.
Die entsprechende Buchung lautet: Aufwandskonto an Rückstellungen

Die Aufwandsbuchung verringert den Gewinn des Abschlussjahres. Mit Hilfe der Position Rückstellungen wird dieser Betrag in das neue Jahr übernommen.

Rückstellungsbetrag entspricht dem tatsächlichen Aufwand

Wenn das durch die Rückstellung vorweggenommene Ereignis eintritt, werden die Rückstellungen in Anspruch genommen. Im Idealfall, wenn der Rückstellungsbetrag mit dem tatsächlichen Aufwand übereinstimmt, wird erfolgsneutral gebucht.
Die entsprechende Buchung lautet: Rückstellungen an Bank

Rückstellungsbetrag ist kleiner als der tatsächliche Aufwand

Ist der Rückstellungsbetrag kleiner als der tatsächliche Aufwand, entsteht ein periodenfremder Aufwand.
Die entsprechende Buchung lautet: Rückstellungen und Aufwandskonto an Bank

Soll Haben
Rückstellungen (zurückgestellter Betrag) Bank
Aufwandskonto (Differenzbetrag: Aufwand - Rückstellungen)  

Der im alten Jahr gebuchte Aufwand (und zurückgestellte Betrag) reicht nicht aus. Die Differenz wird als Aufwand im neuen Jahr gebucht.

Rückstellungsbetrag ist größer als der tatsächliche Aufwand

Ist der Rückstellungsbetrag größer als der tatsächliche Aufwand, entsteht ein periodenfremder Ertrag.
Die entsprechende Buchung lautet: Rückstellungen an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Bank

Soll Haben
Rückstellungen (zurückgestellter Betrag) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Differenzbetrag: Rückstellungen - Aufwand)
  Bank

Der im alten Jahr gebuchte Aufwand (und zurückgestellte Betrag) war zu groß. Die Differenz wird als Ertrag im neuen Jahr gebucht.

Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund dafür entfallen ist.

Beispiele für Rückstellungen


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