Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung

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Passive Rechnungsabgrenzung

Der Jahresabschluss hat die Aufgabe, einen periodengerechten Jahreserfolg zu ermitteln. Dazu müssen die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung).

Der § 250 HGB legt fest:

(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Der § 252 HGB legt fest:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

Der § 5 Abs. 5 EStG legt fest:

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen
1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Übersicht Jahresabgrenzung (zeitliche Abgrenzung)

Die Passive Rechnungsabgrenzung ist hervorgehoben.

Charakteristik der Abgrenzung Konto Altes Geschäftsjahr Neues Geschäftsjahr Erläuterung
Echte Abgrenzungen (§ 250 HGB)
Transitorische Posten (hinüberreichend)
Der erfolgswirksame Betrag wird mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Die Zahlung erfolgt im alten Jahr.
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) Ausgabe Aufwand Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Im Voraus bezahlter Aufwand.
Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) Einnahme Ertrag Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
Im Voraus erhaltener Ertrag.
Abgrenzungen im weiteren Sinne
Antizipative Posten (vorwegnehmend)
Der erfolgswirksame Vorgang wird vor dem Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.
Die Zahlung erfolgt im neuen Jahr.
Sonstige Forderungen Ertrag Einnahme Erträge die ins Abschlussjahr gehören, als Einnahmen aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu erhaltender Ertrag.
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand Ausgabe Aufwendungen die ins Abschlussjahr gehören, als Ausgaben aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu zahlender Aufwand.

Beispiele für die Passive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzung buchen

Bildung der passiven Rechnungsabgrenzung im Zahlungszeitpunkt Bildung der passiven Rechnungsabgrenzung am Jahresende
Bank (Gesamtbetrag)
an Ertragskonto (Betrag altes Jahr)
an Passive Rechnungsabgrenzung (Betrag neues Jahr)
Im Zahlungszeitpunkt wurde Ertrag gebucht. Der Teil, der das neue Jahr betrifft, wird abgegrenzt.
Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ist die Passive Rechnungsabgrenzung wieder aufzulösen.
Buchungssatz: Passive Rechnungsabgrenzung an Ertragskonto

Beispiel:
Wir vermieten einen Teil unseres Bürogebäudes an eine andere Firma. Die Firma muss 1.000 € pro Monat an uns zahlen.
Die Büromiete ist für zwei Monate im Voraus zu überweisen
Buchung am 01.12. für Dezember und Januar

Passive Rechnungsabgrenzung Büromiete

Variante 1:
Bildung der passiven Rechnungsabgrenzung im Zahlungszeitpunkt
Buchungssatz
Bank 2.000 € (Gesamtbetrag)
an Mieterträge 1.000 € (Betrag für Dezember)
an Passive Rechnungsabgrenzung 1.000 € (Betrag für Januar)

Variante 2:
Bildung der passiven Rechnungsabgrenzung am Jahresende
Buchungssatz im Zahlungszeitpunkt
Bank 2.000 € an Mieterträge 2.000 € (Gesamtbetrag)
Buchungssatz am Jahresende
Mieterträge 1.000 € an Passive Rechnungsabgrenzung 1.000 €

Beide Varianten führen zum gleichen Ergebnis:
Mieterträge im alten Jahr 1.000 €
Zahlungseingang Bankkonto 2.000 €
Passive Rechnungsabgrenzung 1.000 €

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ist die Passive Rechnungsabgrenzung wieder aufzulösen.
Buchungssatz: Passive Rechnungsabgrenzung 1.000 € an Mieterträge 1.000 €
Der im alten Jahr im Voraus erhaltene Ertrag, wurde mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Mieterträge im neuen Jahr 1.000 €
Das Konto Passive Rechnungsabgrenzung ist ausgeglichen.

Die Passive Rechnungsabgrenzung ist ihrem Wesen nach eine Leistungsverbindlichkeit. So begründet die erhaltene Mietvorauszahlung aus dem obigen Beispiel eine Verpflichtung auf weitere Überlassung der gemieteten Räume im neuen Geschäftsjahr.


Einen praktischen Einstieg zum Thema Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung liefern folgende Bücher:

       

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