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Vereinfacht kann man sich die Lohn- und Gehaltsbuchungen so vorstellen:
Aufwand an Verbindlichkeiten
Durch die Arbeitnehmer entstehen Kosten, die auf Aufwandskonten zu erfassen sind. Für alle diese Positionen gibt
es konkrete Empfänger (Krankenkasse, Finanzamt, Arbeitnehmer, ...).
Buchung zum Zahlungszeitpunkt:
Verbindlichkeiten an Bank
Ein kleines Unternehmen könnte auch nur die Zahlung buchen:
Aufwand an Bank
In der Praxis wird ein Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto dazwischen geschalten. Das ist ein Zwischenkonto bzw. Hilfskonto, das lediglich eine Verrechnungsfunktion erfüllt.
Vereinfacht kann man sich die Einbeziehung des Lohn- und Gehaltsverrechnungskontos so vorstellen:
Aufwand an Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto
Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto an Verbindlichkeiten
Die Buchung zum Zahlungszeitpunkt bleibt:
Verbindlichkeiten an Bank
Buchungen auf dem Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto werden im SKR04 auf dem Sachkonto 3790 ausgewiesen.
Das Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto muss nach der korrekten Verbuchung den Saldo "0" aufweisen.
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Um den Überblick beim Buchen von Lohnabrechnungen und Zahlungen nicht zu verlieren, sind grundlegende Kenntnisse über die Personalkosten notwendig. Auf der Web-Site www.lohn-info.de finden Sie Informationen zu den Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Grundlage für die Lohn- und Gehaltsbuchungen sind die Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Abrechnungsschema:
Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers
+ Zuschläge und Zulagen
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile
= Gesamtbrutto
Da die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht zwangsläufig vom Gesamtbrutto berechnet werden, folgt im nächsten Schritt die Berechnung des Steuerbrutto und des SV-Brutto.
Für die Berechnung des Steuerbrutto und das SV-Brutto gelten unterschiedliche Grundsätze. Eine Übersicht zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge finden sie auf der Seite Beitragsberechnung.
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2012
Nach der Ermittlung der Abzugsbeträge geht es mit dem oben ermittelten Gesamtbrutto weiter.
Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil Krankenversicherung (nicht bei Privater Krankenversicherung)
- AN-Anteil Rentenversicherung
- AN-Anteil Arbeitslosenversicherung
- AN-Anteil Pflegeversicherung (nicht bei Privater Pflegeversicherung)
= Nettolohn/ Nettogehalt
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN (nur bei privater KV)
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN (nur bei privater PV)
- Vermögenswirksame Anlage (Überweisungsbetrag)
- Vorschuss (nur bei entsprechender Gewährung)
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
- Lohn- bzw. Gehaltspfändung (bei Pfändungspfandrecht an der Entlohnungsforderung des Arbeitnehmers)
+ Steuer- und beitragsfreie Reisekosten
= Auszahlungsbetrag
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