Geschäftliche Bewirtung - Buchen von Bewirtungsaufwendungen

Aktuelles

Dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie ab 2026
Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert (§ 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz). Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Bei Kombiangeboten mit Speisen und Getränken wird es als zulässig angesehen, wenn der Getränkeanteil pauschal mit 30% des Gesamtpreises angesetzt wird.
Der verbleibende Anteil von 70% gilt als Preis für die Speisen und unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Das folgende Beispiel gilt noch für 2025.

Beispiel für eine geschäftliche Bewirtung

Bewirtung von Geschäftsfreunden in einem Restaurant. Die Rechnung über 238 € inkl. 19% Umsatzsteuer wird bar bezahlt.

Abarbeitung der relevanten grundsätzlichen Fragestellungen:

  • Die aus geschäftlichem Anlass veranlassten Bewirtungskosten sind Aufwendungen. Wir haben es also mit Bestandskonten und Erfolgskonten zu tun.
  • Wir zahlen bar. Wir haben also einen Geldabgang aus der Kasse.
  • Der Vorgang ist umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beim Einkauf stellt eine Forderung an das Finanzamt dar.
  • Es gibt eine steuerliche Sonderregelung. Geschäftliche Bewirtungskosten dürfen nur zu 70% als Betriebsausgabe angesetzt werden. Die Vorsteuer aus diesen Bewirtungskosten ist aber uneingeschränkt abziehbar.

Abarbeitung der Regeln zur Erstellung eines Buchungssatzes

  1. Welche Konten beeinflusst der Geschäftsvorfall?
    Bewirtungskosten (70 %), Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (30 %), Vorsteuer und Kasse
  2. Was für Konten sind das?
    Bewirtungskosten ist ein Aufwandskonto (Erfolgskonto), Vorsteuer ist ein aktives Bestandskonto, Kasse ist ein aktives Bestandskonto
  3. Liegt auf dem entsprechenden Konto eine Mehrung oder eine Minderung vor?
    Auf dem Kassenkonto liegt eine Minderung vor. Auf allen anderen Konten liegt eine Mehrung vor.
  4. Ermitteln sie aus Punkt 3 auf welcher Seite des Kontos (Soll oder Haben) zu buchen ist!
    Auf dem Kassenkonto wird im Haben gebucht. Auf den anderen Konten im Soll.

Der vollständige Buchungssatz würde lauten:

Buchung im SKR04
Soll Haben
Sachkonto 6640 (Bewirtungskosten 70%) 140 € Sachkonto 1600 (Kasse) 238 €
Sachkonto 6644 (Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30%) 60 €  
Sachkonto 1406 (Vorsteuer 19%) 38 €  

 

Buchung im SKR03
Soll Haben
Sachkonto 4650 (Bewirtungskosten 70%) 140 € Sachkonto 1000 (Kasse) 238 €
Sachkonto 4654 (Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 30%) 60 €  
Sachkonto 1576 (Vorsteuer 19%) 38 €  

 

© 2009-2026 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Buchführungslexikon