Betriebliche Bewirtung - Buchen von Bewirtungsaufwendungen
Aktuelles
Dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie ab 2026
Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert (§ 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz). Ziel
der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Bei Kombiangeboten mit Speisen und Getränken wird es als zulässig angesehen, wenn der Getränkeanteil pauschal mit 30% des Gesamtpreises angesetzt wird.
Der verbleibende Anteil von 70% gilt als Preis für die Speisen und unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7%.
Das folgende Beispiel gilt noch für 2025.
Beispiel für eine betriebliche Bewirtung
Bewirtung von eigenen Arbeitnehmern (20 Personen) über einen beauftragten Cateringservice. Die Rechnung über 595 € inkl. 19% Umsatzsteuer wird bar bezahlt.
Abarbeitung der relevanten grundsätzlichen Fragestellungen:
- Die aus betrieblichem Anlass veranlassten Bewirtungskosten sind Aufwendungen (Betriebsausgabenabzug von 100%). Wir haben es also mit Bestandskonten und Erfolgskonten zu tun.
- Wir zahlen bar. Wir haben also einen Geldabgang aus der Kasse.
- Der Vorgang ist umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beim Einkauf stellt eine Forderung an das Finanzamt dar.
Abarbeitung der Regeln zur Erstellung eines Buchungssatzes
- Welche Konten beeinflusst der Geschäftsvorfall?
Freiwillige soziale Aufwendungen (lohnsteuerfrei), Vorsteuer und Kasse - Was für Konten sind das?
Das Konto Freiwillige soziale Aufwendungen ist ein Aufwandskonto (Erfolgskonto), Vorsteuer ist ein aktives Bestandskonto, Kasse ist ein aktives Bestandskonto - Liegt auf dem entsprechenden Konto eine Mehrung oder eine Minderung vor?
Auf dem Kassenkonto liegt eine Minderung vor. Auf den anderen Konten liegt eine Mehrung vor. - Ermitteln sie aus Punkt 3 auf welcher Seite des Kontos (Soll oder Haben) zu buchen ist!
Auf dem Kassenkonto wird im Haben gebucht. Auf den anderen Konten im Soll.
Der vollständige Buchungssatz würde lauten:
| Buchung im SKR04 | |||
|---|---|---|---|
| Soll | Haben | ||
| Sachkonto 6130 (Freiwillige soziale Aufwendungen (lohnsteuerfrei)) | 500 € | Sachkonto 1600 (Kasse) | 595 € |
| Sachkonto 1406 (Vorsteuer 19%) | 95 € | ||
| Buchung im SKR03 | |||
|---|---|---|---|
| Soll | Haben | ||
| Sachkonto 4140 (Freiwillige soziale Aufwendungen (lohnsteuerfrei)) | 500 € | Sachkonto 1000 (Kasse) | 595 € |
| Sachkonto 1576 (Vorsteuer 19%) | 95 € | ||
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