Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Sowohl nach dem Handelsgesetzbuch als auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.

Beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis, da die Erträge und Aufwendungen um den gleichen Betrag differieren. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt ausschließlich in der differenzierten Behandlung der Bestandsveränderungen.

Das Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils bezogen auf die in der abgelaufenen Periode produzierten Mengeneinheiten ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden als Erträge erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen sind ja über die produzierten Mengeneinheiten erfasst. Bestandsminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen.

Der betriebsbezogene Aufwand wird nach den verschiedenen Aufwandsarten untergliedert.

Auszuweisende Positionen nach § 275 Abs. 2 HGB:

  1. Umsatzerlöse
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen
+ 4. sonstige betriebliche Erträge
= Gesamtleistung
- 5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
- 6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
- 7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
- 8. sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
+ 9. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen
+/- 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= 15. Ergebnis nach Steuern
+/- 16. sonstige Steuern
= 17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17. Juli 2015 (in Kraft ab 23. Juli 2015) wurden die ehemals 20 Positionen zu den obigen 17 Positionen.

Das Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Umsatzerfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die abgesetzten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden nicht schon bei der Produktion, sondern erst beim Absatz der Erzeugnisse ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden nicht als Erträge und die dafür angefallenen Aufwendungen nicht als Aufwendungen erfasst. Verminderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen werden als Aufwendungen für abgesetzte Erzeugnisse ausgewiesen.

Aufwendungen werden nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt. Damit orientiert sich dieses Verfahren sehr stark an der Kostenstellenstruktur. Eine Kosten- und Leistungsrechnung wird also voraussetzt.

Auszuweisende Positionen nach § 275 Abs. 3 HGB:

  1. Umsatzerlöse
- 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
= 3. Bruttoergebnis vom Umsatz
- 4. Vertriebskosten
- 5. allgemeine Verwaltungskosten
+ 6. sonstige betriebliche Erträge
- 7. sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
+ 8. Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen
+ 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen
+ 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen
- 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon an verbundene Unternehmen
+/- 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= 14. Ergebnis nach Steuern
+/- 15. sonstige Steuern
= 16. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17. Juli 2015 (in Kraft ab 23. Juli 2015) wurden die ehemals 19 Positionen zu den obigen 16 Positionen.

Vergleich von Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren

Beim Gesamtkostenverfahren erfolgt die Gegenüberstellung der gesamten Kosten und Erlöse, korrigiert um die Bestandsveränderungen. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Erlösen nur die Kosten der umgesetzten Produkte gegenübergestellt. Damit besteht der Unterschied also im formalen Ausweis der Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen.

Bestandserhöhung

Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren - Bestandserhöhung

 
Bestandsminderung

Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren - Bestandsminderung

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - MicroBilG (Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben)

Für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012, gilt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz.

Als Kleinstbetriebe gelten Gesellschaften, die am Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 Euro;
  • Umsatzerlöse: 700.000 Euro;
  • durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 10

Vereinfachte Gliederung für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB):

  1. Umsatzerlöse,
  2. Sonstige Erträge,
  3. Materialaufwand,
  4. Personalaufwand,
  5. Abschreibungen,
  6. sonstige Aufwendungen,
  7. Steuern,
  8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

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