Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung
Aktuelles
Bundesrat stoppt Wachstumschancengesetz
Der Bundesrat verweist das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss.
Der Bundestag hatte am 17. November 2023 das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Wachstumschancengesetz verabschiedet.
Das Wachstumschancengesetz muss nun im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden (zustimmungsbedürftiges Gesetz). Am 24. November 2023 verwiesen die Länder das Vorhaben zur grundlegenden Überarbeitung in das gemeinsame Gremium
von Bundesrat und Bundestag.
In dem Gesetzentwurf sind einige das Rechnungswesen betreffende Änderungen enthalten:
- Geplante Anhebung der Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 € und für Sammelposten auf 5.000 € sowie Senkung der
Auflösungsdauer der Sammelposten auf 3 Jahre für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
- Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter geplant.
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (in § 7 EStG wird ein neuer Absatz 5a eingefügt; der bisherige
Absatz 5a wird Absatz 5b).
- Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG soll ab 01.01.2024 von 600.000 €
auf 800.000 € angehoben werden.
Istversteuerung - Geplante Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht (Änderung des § 241a HGB und des § 141 AO mit Wirkung auf § 238 HGB). Die Grenze Umsatzerlöse wird von 600.000 € auf 800.000 € und
die Grenze Jahresüberschuss von 60.000 € auf 80.000 € angehoben. Die Änderung gilt für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023.
Buchführungspflicht - Geplante Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 € auf 2.000 € ab 01.01.2024.
Umsatzsteuervoranmeldung und Voranmeldungszeitraum - Anhebung der Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, von derzeit 20% der Investitionskosten auf 50% der Investitionskosten für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter (Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG).
- Änderungen an der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
- Ab dem 1. Januar 2025 soll die Entgegennahme von eRechnungen für alle inländischen Unternehmer verpflichtend sein. Es gibt aber Übergangsregelungen in § 27 Abs. 39 UStG.
- Der ermäßigte Steuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz soll nur bis zum 29. Februar 2024 gelten.
Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode
Das Bundeskabinett hatte am 30. August 2023 die vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 25.10.2023 den Sonderbericht "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" vorgelegt. Dort sind im Anhang 1 die Eckpunkte der Bundesregierung für ein weiteres
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) enthalten.
Aus Sicht des Rechnungswesens ist besonders die geplante Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre hervorzuheben
(Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten).
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21. September 2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur
Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Jahressteuergesetz 2022
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 gebilligt. Das Gesetz wurde in dritter Beratung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt.
Maßnahmen:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent (§ 7 Absatz 4 EStG)
- Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
Das dritte Entlastungspaket wurde vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen. Darin geht es auch um die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Bereiche.
Dazu wurden zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Die beiden zustimmungspflichtigen Gesetze standen auf der Tagesordnung der 1025. Sitzung des Bundesrates am 07.10.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter,
die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz in der Ausschussfassung angenommen.
Das zustimmungspflichtige Gesetz stand auf der Tagesordnung der 1022. Sitzung des Bundesrates am 10.06.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Betriebliches Rechnungswesen
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein sehr komplexes Themengebiet. Eine Vielzahl von Aufgaben hat zu verschiedenen Bereichen geführt. Diese Web-Site möchte einen Überblick geben und die Finanzbuchhaltung ausführlich behandeln.
Schwerpunkt der Web-Site ist die Finanzbuchhaltung
Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens:
Buchführung oder auch Finanzbuchhaltung oder auch Externes Rechnungswesen engl. Financial Accounting |
Kostenrechnung oder auch Betriebsergebnisrechnung oder auch Internes Rechnungswesen engl. Management Accounting |
Statistik und Vergleichsrechnung | Planungsrechnung |
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Folgende Inhalte werden im Einzelnen behandelt
- Das betriebliche Rechnungswesen
Vorstellung der Aufgaben und Bereiche. Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. Überblick zu Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung und Controlling. Einkunftsarten nach § 2 EStG (Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte). - Die Buchführung - Finanzbuchhaltung
Aufgaben, gesetzliche Grundlagen, Buchführungspflicht, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten, Inventur, Inventar und Bilanz, Wertveränderungen in der Bilanz, Auflösung der Bilanz in Konten, Bestandskonten, Vom Geschäftsvorfall zum Buchungssatz, Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto, Erfolgskonten, Bestandsbuchungen und Erfolgsbuchungen, Gewinn- und Verlustkonto, Privatkonto, Eigenkapitalkonto, Sach- und Personenkonten, Organisation der Buchführung, Kontenrahmen und Kontenplan, Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher. - Die Umsatzsteuer
Gesetzliche Grundlagen, Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, Zahllast und Vorsteuerüberhang, Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, Sollversteuerung und Istversteuerung, Reverse-Charge-Verfahren (Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, steuerfreie Ausfuhrlieferungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Umsatzsteuervergütung in der EU und im EU-Ausland), Umsatzsteuersonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG. - Buchungen in verschiedenen Unternehmensbereichen
Hauptteil der Web-Site mit der Buchung nach Belegen anhand konkreter Geschäftsvorfälle.- Forderungen an Kunden (Verkauf auf Zahlungsziel)
- Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (Einkauf auf Zahlungsziel)
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