Steuerkonten

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf Grund ihrer Erhebungsart auch Mehrwertsteuer genannt. Es wird nur der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert mit Umsatzsteuer belastet. Steuerlich existiert der Begriff Mehrwertsteuer nicht mehr.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem (seit 01.01.1968) mit Vorsteuerabzug. Jeder steuerbare Umsatz wird auf jeder Wirtschaftsstufe besteuert. Die Bemessungsgrundlage für die zu berechnende und abzuführende Umsatzsteuer ist dabei der Nettobetrag. Der Unternehmer darf dabei die selbst bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Einkaufs als Vorsteuer abziehen.
Die Umsatzsteuer stellt für die Unternehmen damit einen durchlaufenden Posten dar.
Umsatzsteuer, die dem Endkunden in Rechnung gestellt wird, wird an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Umsatzsteuer, die das Unternehmen selbst in Rechnung gestellt bekommt, wird als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert.
Damit wird nur der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet (Endverbrauchersteuer).
Um eine korrekte Buchung zu ermöglichen, werden verschiedene Steuerkonten eingerichtet.

Steuerkonten:

  • Umsatzsteuerkonto
    Das Konto Umsatzsteuer sammelt die Steuern aus dem Verkauf (Ausgangsrechnungen).
    Die Beträge stellen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Verbindlichkeiten gehören zu den Passiva (rechte Seite der Bilanz).
    Das Umsatzsteuerkonto ist also ein passives Bestandskonto.
  • Vorsteuerkonto
    Das Konto Vorsteuer sammelt die Steuern aus dem Einkauf (Eingangsrechnungen).
    Die Beträge stellen eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Forderungen gehören zu den Aktiva (linke Seite der Bilanz).
    Das Vorsteuerkonto ist also ein aktives Bestandskonto.

Buchung der Bestandskonten

Vorsteuer
Soll Haben
Forderung ans Finanzamt        

Nur ordnungsgemäße Rechnungen erlauben den Vorsteuerabzug. Bei vielen Umsatzsteuersonderprüfungen werden Fehler in Eingangsrechnungen gefunden, die zur Rückzahlung der Vorsteuer führen.
Ausstellung und Behandlung von Rechnungen.

Umsatzsteuer
Soll Haben
  Verbindlichkeit ans Finanzamt

Weitere Informationen zu den Bestandskonten.

Ist die Umsatzsteuer aus dem Verkauf größer als die Vorsteuer aus dem Einkauf ergibt sich eine Zahllast (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt).

Ist die Vorsteuer aus dem Einkauf größer als die Umsatzsteuer aus dem Verkauf ergibt sich ein Vorsteuerüberhang (Forderung gegenüber dem Finanzamt).

In den meisten Perioden wird die Umsatzsteuer (Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen) größer als die Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen) sein. Es ergibt sich eine Zahllast, die an das Finanzamt zu zahlen ist. In Ausnahmefällen (vor Geschäftseröffnung oder bei größeren Investitionen) kann die Vorsteuer in einer Periode größer als die Umsatzsteuer sein. Es ergibt sich ein Vorsteuerüberhang, den das Finanzamt dem Unternehmen erstattet.


© 2009-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Buchführungslexikon