Buchen auf Erfolgskonten

Unterscheidung von Bestandskonten und Erfolgskonten

Die auf den Bestandskonten gebuchten Geschäftsvorfälle haben nicht das Eigenkapital verändert. Ein wesentliches Ziel der unternehmerischen Tätigkeit ist aber die Eigenkapitalmehrung und damit die Erzielung von Gewinn. Der Erfolg eines Unternehmens wird durch das Verhältnis von Wertverzehr und Wertentstehung bestimmt. Der Verbrauch von Einsatzfaktoren (Arbeit, Material, Technik, .... = Input) führt zu einem Wertverzehr. Die erstellten Güter und Dienstleistungen (Output) führen zu einem Wertzuwachs. Buchhalterisch werden diese Vorgänge auf Erfolgskonten erfasst.

 
Auf den Erfolgskonten werden die betrieblich verursachten Eigenkapitaländerungen erfasst.

Eigenkapitalminderungen Eigenkapitalmehrungen
Wertverzehr Wertzuwachs
Ausgaben die
  • nicht zu einem Aktivtausch oder
  • zu einer Verringerung von Verbindlichkeiten
führen.
Einnahmen die
  • nicht zu einem Aktivtausch oder
  • zu einer Vermehrung von Verbindlichkeiten
führen.
Bankabbuchungen von Mieten oder Zinsen vermindern das Bankkonto.
Ein anderer Vermögenswert vermehrt sich dadurch nicht und die Verbindlichkeiten werden auch nicht weniger.
Diese Geschäftsvorfälle mindern das Eigenkapital.
Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen erhöhen das Bankkonto.
Ein anderer Vermögenswert vermindert sich dadurch nicht und die Verbindlichkeiten werden auch nicht mehr.
Diese Geschäftsvorfälle mehren das Eigenkapital.
Betrieblich verursachte Eigenkapitalminderungen werden als Aufwand bezeichnet. Betrieblich verursachte Eigenkapitalmehrungen werden als Ertrag bezeichnet.

Da die Aufwandskonten und Ertragskonten das Eigenkapital verändern und damit Erfolgsvorgänge sichtbar machen, nennt man diese Konten Erfolgskonten.

Die Mehrzahl der anfallenden Geschäftsvorfälle beeinflusst das Ergebnis und bestimmt somit über Gewinn oder Verlust. Ziel jeder Unternehmenstätigkeit ist ja der Gewinn. Für verschiedene Zwecke muss der Gewinn bestimmt werden.

Bei einer direkten Buchung gegen das Eigenkapital würde der Überblick verloren gehen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber im § 242 Abs. 2 HGB für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung).

Buchungsregeln auf Erfolgskonten

Es gelten die Buchungsregeln wie beim Oberkonto Eigenkapital. Dieses ist ein passives Bestandskonto und erfasst damit Mehrungen (Erträge) im Haben und Minderungen (Aufwand) im Soll.

Eigenkapital
Soll Haben
- Abgänge Anfangsbestand (AB)
+ Zugänge
Schlussbestand (SB) als Saldo

Buchungsregeln wie beim Eigenkapital

Erfolgskonten
Soll Haben
Eigenkapitalminderungen
Aufwendungen
Eigenkapitalmehrungen
Erträge

Damit gilt für Aufwandskonten:

Aufwandskonten
Soll Haben
Aufwendungen Aufwandminderungen
Saldo: GuV

Damit gilt für Ertragskonten:

Ertragskonten
Soll Haben
Erlösminderungen Erträge
Saldo: GuV

Bei den Erfolgskonten handelt es sich um die in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eingehenden Konten der Finanzbuchhaltung.

Beispielkonten aus dem SKR 04 (DATEV-Kontenrahmen)

Aufbau des Standardkontenrahmen (SKR) 04:

Kontenklasse
0 Anlagevermögen Bestandskonten
1 Umlaufvermögen
2 Eigenkapitalkonten
3 Fremdkapitalkonten
4 Betriebliche Erträge Erfolgskonten
5 Betriebliche Aufwendungen (Materialaufwand)
6 Betriebliche Aufwendungen (Personalaufwand, Abschreibungen)
7 Weitere Erträge und Aufwendungen
8 frei
9 Vortragskonten - statistische Konten

 

4000 Umsatzerlöse Ertragskonten
4800 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
4820 Andere aktivierte Eigenleistungen
4830 Sonstige betriebliche Erträge
5000 Material- und Stoffverbrauch Aufwandskonten
5200 Wareneingang
5900 Aufwendungen für bezogene Leistungen
6000 Personalaufwand
6200 Abschreibungen
6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen
6320 Heizung
6325 Gas, Strom, Wasser
6400 Versicherungen
6500 Fahrzeugkosten
6600 Werbekosten
6800 Porto
6805 Telefon
6815 Bürobedarf
7000 Erträge aus Beteiligungen Ertragskonten
7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
7300 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwandskonto
7400 Außerordentliche Erträge Ertragskonto
7500 Außerordentliche Aufwendungen Aufwandskonto

Das Gewinn- und Verlustkonto

Um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln, genügt der Bilanzvergleich zweier Jahre. Aussagen darüber, wie dieses Ergebnis entstanden ist, liefert die Bilanz aber nicht. Das kann nur eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen.

Die nach § 242 Abs. 2 HGB geforderte Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs erfolgt im Gewinn- und Verlustkonto (GuV). Die Erfolgskonten werden dazu über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.

Buchungssätze:

  • Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonten
  • Ertragskonten an Gewinn- und Verlustkonto

Erfolgskonten haben damit im neuen Geschäftsjahr keinen Anfangsbestand.

Das Gewinn- und Verlustkonto ist ein Sammelkonto der doppelten Buchführung, auf dem die Aufwendungen und Erträge der Erfolgskonten gebucht werden.

 
Auf dem Gewinn- und Verlustkonto ergibt sich als Saldo der Erfolg des Unternehmens.

Entweder ein Gewinn:

Gewinn- und Verlustkonto
Soll Haben
Aufwendungen Erträge
(Erträge > Aufwendungen)
Gewinn als Saldo

oder ein Verlust:

Gewinn- und Verlustkonto
Soll Haben
Aufwendungen
(Aufwendungen > Erträge)
Erträge
Verlust als Saldo

Das Gewinn- und Verlustkonto wird zum Konto Eigenkapital abgeschlossen.

Buchungssätze:

  • Bei einem Gewinn: Gewinn- und Verlustkonto an Eigenkapital
  • Bei einem Verlust: Eigenkapital an Gewinn- und Verlustkonto
Eigenkapital
Soll Haben
Schlusskapital
(Schlusskapital > Anfangskapital)
Anfangskapital
Gewinn

oder

Eigenkapital
Soll Haben
Verlust Anfangskapital
(Anfangskapital > Schlusskapital)
Schlusskapital

Entnahmen und Einlagen

Das Eigenkapital ändert sich nicht nur durch betrieblich verursachte Aufwendungen und Erträge, sondern auch durch Entnahmen und Einlagen. Privateinlagen und Privatentnahmen sind ausschließlich bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften) und nur für deren Eigentümer (Vollhafter) möglich. Diese Buchungen erfolgen auf einem Unterkonto des Kontos Eigenkapital, dem Privatkonto.

In Kapitalgesellschaften gibt es aber auch Einlagen (z. B. Kapitalerhöhung) und Entnahmen (z. B. Auszahlung der Dividende).

Bei allen diesen Einlagen und Entnahmen ändert sich zwar das Eigenkapital aber nicht der Erfolg des Unternehmens (Gewinn oder Verlust).

Damit ergeben sich folgende Geschäftsfälle, die zur Veränderung der Bilanz führen:


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