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Das Eröffnungsbilanzkonto dient zur Eröffnung der Bestandskonten.
Die Anfangsbestände der Eröffnungsbilanz sind mit Hilfe des Eröffnungsbilanzkontos (EBK) auf die aktiven und passiven Bestandskonten zu übertragen.
Die Bestandskonten könnten auch ohne eine Gegenbuchung vorgetragen werden. Zwingend notwendig wäre ein Eröffnungsbilanzkonto also nicht. Das Prinzip der Doppik (doppelte Buchführung) ist jedoch durchgängig. Damit die Konteneröffnung auch dem Prinzip der Doppik folgt, wird das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) eingerichtet.
Das EBK stellt ein buchungstechnisches Hilfsmittel (Hilfskonto) für die Eröffnung der Bestandskonten dar. Die Datev verwendet in ihren Kontenrahmen das Konto 9000 (Saldenvorträge Sachkonten) als EBK.
In der Eröffnungsbilanz heißen die Seiten Aktiva und Passiva. Im Eröffnungsbilanzkonto heißen die Seiten Soll und Haben.
| Eröffnungsbilanz | |
|---|---|
| Aktiva | Passiva |
| Anfangsbestände der Aktivposten | Anfangsbestände der Passivposten |
Eröffnungsbilanz und Eröffnungsbilanzkonto enthalten identische Informationen, nur in spiegelverkehrter Abbildung.
| Eröffnungsbilanzkonto | |
|---|---|
| Soll | Haben |
| Anfangsbestände der Passivposten | Anfangsbestände der Aktivposten |
Buchungssätze:
Damit ergibt sich folgender Zusammenhang:
Das Eröffnungsbilanzkonto dient der Kontrolle, dass alle Bestandskonten eröffnet wurden, da die Summen beider Seiten des Kontos gleich sein müssen.
Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität müssen beide inhaltlich gleich sein.
Der § 242 Abs. 1 HGB legt fest:
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
Damit ist die Eröffnungsbilanz (Anfangsbilanz) die Bilanz einer Unternehmung bei Gründung (Gründungsbilanz) oder zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres.
Eröffnungsbilanzen besonderer Art werden bei Währungsumstellungen erforderlich. Beispiele sind:
Die Einführung des Euro erfolgte durch einfache Umrechnung. Zeitraum für die Umstellung der Bilanz von DM in Euro war der Zeitraum vom 01.01.1999 bis 31.12.2001. Es bestand ein Wahlrecht für den Zeitpunkt der Umstellung. Es gab keine Euro-Eröffnungsbilanz. Es erfolgte eine Umrechnung der DM-Schlussbilanzwerte des vorhergehenden Jahres in Euro (lineare Transformation ohne Neubewertung).
Grundlage für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ist das Inventar.
Einen praktischen Einstieg zum Thema Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung liefern folgende Bücher:
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