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Die Bilanz ist eine Abschlussrechnung. Sie gibt den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) wieder. Die zum Bilanzstichtag festgestellten Werte ändern sich durch die laufende Geschäftstätigkeit. Jede Änderung einer Position bewirkt mindestens die Änderung einer weiteren Position.
Der § 242 HGB verlangt die Aufstellung einer Bilanz (Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss) zu Beginn der Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs.
| Inventar | Bilanz |
|---|---|
| Vorraussetzung für die Aufstellung des Inventars ist die Durchführung einer Inventur. | Das Inventar bildet die Grundlage für die Erstellung der Bilanz. |
| Ausführliche Aufstellung der einzelnen Vermögensteile und Schulden. | Kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). |
| Angaben von Mengen, Werten und Gesamtwerten der Positionen. | Es werden nur Gesamtwerte der einzelnen Bilanzposten aufgeführt. |
| Darstellung erfolgt untereinander (in Staffelform) | Darstellung erfolgt nebeneinander (in Kontenform) |
| Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre | Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre |
Die Bilanz ist damit eine Momentaufnahme eines Unternehmens.
Die Bilanz wird durch Zusammenfassung der Summen des Inventars zu Gruppen gebildet.
Beide Seiten der Bilanz müssen ausgeglichen sein. Das italienische Wort bilancia bedeutet Waage (Balkenwaage). Das lateinische Wort bilanx bedeutet Doppelwaage.
| Bilanz | |
|---|---|
| Aktiva | Passiva |
| Diese Seite gibt Auskunft über die Vermögensformen bzw. den Vermögensaufbau des Unternehmens. | Diese Seite gibt Auskunft über die Vermögensquellen bzw. den Kapitalaufbau des Unternehmens. |
| Hier sieht man also die Mittelverwendung bzw. Investierung des Unternehmens. | Hier sieht man also die Mittelherkunft bzw. Finanzierung des Unternehmens. |
| Diese Seite wird unterteilt in: - Anlagevermögen und - Umlaufvermögen |
Diese Seite wird unterteilt in: - Eigenkapital und - Fremdkapital |
| Diese Seite ist nach der Flüssigkeit (Liquidierbarkeit) geordnet. | Diese Seite ist nach der Fälligkeit geordnet. |
| Einfach ausgedrückt steht hier das, was in dem Laden vorhanden ist. | Einfach ausgedrückt steht hier, wem der Laden eigentlich gehört. |
Nach §247 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.
Daraus lassen sich folgende zwei grundlegende Bilanzgleichungen ableiten:
Damit ergibt sich folgendes Grundschema:
| Bilanz | |
|---|---|
| Aktiva | Passiva |
| A Anlagevermögen B Umlaufvermögen C Aktive Rechnungsabgrenzung |
A Eigenkapital B Fremdkapital C Passive Rechnungsabgrenzung |
| Summe | Summe |
Für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nicht die Art des Gegenstands sondern dessen Verwendung (Nutzungsabsicht) entscheidend.
Unter dem Anlagevermögen sind alle Vermögensgegenstände einzuordnen, die dauerhaft dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen bildet also die Grundlage der Betriebsbereitschaft.
Zum Umlaufvermögen gehören alle Vermögenswerte, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben.
Ein Schreibtisch kann von einem Büromöbelhändler sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen erfasst werden. Die Nutzungsabsicht entscheidet.
Das Eigenkapital steht im Eigentum des Eigentümers (der Gesellschafter) und muss nicht zurückgezahlt werden.
Unter Fremdkapital sind Finanzierungsmittel aufzuführen, die einem externen Kapitalgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuzahlen sind.
Fremd- und Eigenkapital sind in den Aktiva gebunden. Das Eigenkapital ist also (in der Regel) nicht als Geldbetrag im Unternehmen vorhanden und kann damit auch nicht bar entnommen werden.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten stehen Vorauszahlungen im alten Jahr, die Aufwendungen oder Erlöse im neuen Jahr betreffen. Es sind sogenannte transitorische Posten (transitorisch = hinüberreichen). Aufwendungen und Erträge des neuen Jahres werden in der Bilanz gespeichert und ins neue Jahr übernommen.
| Aktive Rechnungsabgrenzung | Passive Rechnungsabgrenzung |
|---|---|
| Zahlung von uns im alten Jahr | Zahlung an uns im alten Jahr |
| Aufwand im neuen Jahr | Ertrag im neuen Jahr |
| z.B. im voraus gezahlte Miete, Zinsen, Versicherungsbeiträge, Kraftfahrzeugsteuer oder Beiträge | z.B. im voraus erhaltene Miete, Zinsen oder Beiträge |
Die Notwendigkeit der Bildung dieser Posten ergibt sich aus der Forderung nach einer periodengerechten Erfolgsermittlung. Das Thema wird im Kapitel Jahresabschluss ausführlich behandelt.
Die Gliederung der Bilanz ist abhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Wir unterscheiden im Weiteren zwischen 2 Gruppen:
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände B. Umlaufvermögen I. Vorräte C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Passive latente Steuern |
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
II. Sachanlagen:
III. Finanzanlagen:
B. Umlaufvermögen: I. Vorräte:
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
III. Wertpapiere:
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
A. Eigenkapital: I. Gezeichnetes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen:
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. B. Rückstellungen:
C. Verbindlichkeiten:
D. Rechnungsabgrenzungsposten. E. Passive latente Steuern
|
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