Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung

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Betriebliches Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen ist ein sehr komplexes Themengebiet. Eine Vielzahl von Aufgaben hat zu verschiedenen Bereichen geführt. Diese Web-Site möchte einen Überblick geben und die Finanzbuchhaltung ausführlich behandeln.

Schwerpunkt der Web-Site ist die Finanzbuchhaltung

Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens:

Buchführung
oder auch
Finanzbuchhaltung
oder auch
Externes Rechnungswesen
engl. Financial Accounting
Kostenrechnung
oder auch
Betriebsergebnisrechnung
oder auch
Internes Rechnungswesen
engl. Management Accounting
Statistik und Vergleichsrechnung Planungsrechnung

Der § 238 Abs. 1 HGB definiert die Buchführungspflicht nach Handelsrecht:

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Nach dem Steuerrecht sind zunächst alle Unternehmer buchführungspflichtig, die nach § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind. Man spricht von der abgeleiteten Buchführungspflicht nach § 140 Abgabenordnung. Im Weiteren knüpft die steuerliche Buchführungspflicht nicht an der Tätigkeit oder der Rechtsform an, sondern am Gewinn bzw. in der Landwirtschaft am Flächenwert.

Nach § 141 Abgabenordnung entsteht die Buchführungspflicht bei überschreiten folgender Grenzen (ab 2008):

  1. Umsätze 500.000 Euro im Kalenderjahr oder
  2. selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder
  3. Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
  4. Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50.000 Euro im Kalenderjahr.

Man spricht von originärer Buchführungspflicht. Die Grenzen unterliegen häufigen Anpassungen.

Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte) sind generell nicht buchführungspflichtig.

Folgende Inhalte werden im Einzelnen behandelt

Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung finden Sie hier: www.lohn-info.de
Informationen zur Kostenrechnung finden Sie hier: www.kostenrechnung-info.de
Informationen zur einer hochfunktionalen Online Buchhaltung finden Sie hier: Software Finanzbuchhaltung

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